Sofern Brachypelma vermarktet werden, muss die Herkunft der Tiere durch einen Herkunftsnachweis "beglaubigt" werden. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück das die Daten des Halters/ Züchters beeinhaltet, den Artennamen des Tieres sowie das Nachzuchtsdatum. Desweiteren soll aus diesem Schreiben hervorgehen das das Tier nicht aus seinem ursprünglichem Habitat entnommen wurde. Hier ein Beispiel wie ein solcher Nachweis aussehen sollte. Mit klick auf das Bild öffnet sich ein pdf das Ihr euch downloaden und ausdrucken könnt. Im oberen Bereich tragt Ihr eure Daten ein, in den unteren die Daten des neuen Besitzer. 

Herkunftsnachweis

UPDATE VOM 10.11.2011

Aus aktuellem Anlass habe ich mich nach fünf Jahren erneut im Regierungspräsidium Stuttgart nach Änderungen bezüglich artgeschützter Tiere erkundigt. Seit 2006 gab es Veränderungen im Bundesnaturschutzgesetz, als auch in der Bundesartenschutzverordnung, welche jetzt eine Auflistung der Herkunft der Elterntiere in den Nachweisen erfordern. Dies ist ganz klar im § 46 des BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) geregelt.
Wie jetzt der einzelne damit umgeht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Grundsätzlich dürfte es schwer werden Nachweise in dieser Form zu bekommen. Leider gibt es auch noch immer einige, die gar keinen Wert auf diesen legen. Fakt ist aber, das Ihr verpflichtet seid diese vorzulegen, sofern eine Behörde sie einsehen möchte. Sollte das nicht möglich sein, droht unter Umständen die Beschlagnahmung der Tiere, welche mit Kosten verbunden sein können. Genau diese Situation trat bei guten Bekannten auf, was mich veranlasste hier mal wieder tiefgründig zu recherchieren.
Ich kann nur an jeden einzelnen appelieren welcher Tiere nach EG 338/97 im Anhang B kauft !!! Lasst euch die Herkunft bestätigen, inkl. den Angaben des Verkäufers !!! Wer reinen Gewissen artgeschützte Tiere vermarktet, sollte auch kein Problem mit der Ausstellung eines solchen Nachweises haben. Wenn doch, dann stimmt meiner Meinung nach etwas nicht.
Folgend zum Download und für die "schnellleser", das wichtigste in den pdf`s:

Bundesnaturschutzgesetz Herkunftsnachweis_amtlich Herkunftsnachweis_New

Es geht hier nicht um die Meldepflicht von Vogelspinnen. Diese sind nach wie vor nicht Meldepflichtig, da Wirbellos !!! Nach meinem derzeitigen Wissensstand besteht zu 100% keine Meldepflicht in Baden Württemberg und Niedersachsen.

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