Da es immer wieder zu Unklarheiten führt was die Meldepflicht von Vogelspinnen betrifft, wollte ich es ganz genau wissen und habe mich vor einiger Zeit (2006) im Regierungspräsidium Stuttgart - Abteilung Umwelt mal etwas schlau gemacht. Es gab einen längeren Email verkehr zwischen einem Herren des Präsidium und meiner Person. Folgend zitiere ich die Aussage von Herrn... , "lediglich Vogelspinnen der Arten Brachypelma sind besonders geschützt, aber nicht vom Aussterben bedroht. Diese Tiere können daher ohne amtliche Bescheinigungen bzw. Genehmigungen in der EG vermarktet werden. Bei der Abgabe von Tieren empfehlen wir aber den Austausch einer unterschriebenen Bestätigung. Eine Meldepflicht besteht ebenfalls nicht, da nur Wirbeltiere zu den meldepflichtigen Arten zählen. Jede Stadt hat die Möglichkeit für Gefährliche Tiere eine gesonderte Meldepflicht nach dem Polizeigesetz zu beschließen. Ob Ihr Wohnort dieses beschlossen hat, erfahren Sie beim Ordnungsamt."
Kann ich Vogelspinnen halten und bei erfolgreicher Zucht mit einer Nachweisbestätigung durch meine Person diese auch bedenkenlos weitergeben?
"Genau richtig. Das Artenschutzgesetz sieht keine Zuchtgenehmigungen vor und 1997 ist die amtliche Bescheinigungspflicht weggefallen. Da die Halter geschützter Tiere aber nach wie vor die Legalität Ihrer Tiere nachweisen müssen, empfehlen wir eine Kaufbestätigung zu tauschen."
Muss ich mich in meinem Wohnort nach den Gegebenheiten zur Haltung wirbelloser Tiere erkundigen?
"Die Haltung ist nicht Genehmigungspflichtig. Es könnte aber eine gesonderte Meldepflicht geben, wenn in Ihrem Wohnort die Vogelspinnen als gefährlich eingestuft sind und eine entsprechende Verordnung erlassen wurde."
Zusammenfassend sei gesagt:
- Vogelspinnen zählen als giftig, nicht aber als gefährliche Tiere
- eine Citesbescheinigung ist seid 1997 innerhalb der EG nicht mehr notwendig
- Wirbeltiere sind Meldepflichtig
Natürlich muss auch hier erwähnt werden, das diese Angaben für Baden Württemberg gelten.